zur Absicherung von Unfallstellen und Pannenfahrzeugen. Diese Warnblinkleuchte ist nach § 53a StVZO für Fahrzeuge mit mehr als 2.8 t zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Die Leuchten sind auch zur Absicherung von GGVS-Fahrzeugen einsetzbar, mit Ausnahme der Zone 1 und Zone 0.
Die Leuchte zeichnen sich durch hohe Standsicherheit und einfachste Handhabung aus. Betrieb mit fünf 1.5 V Mono-Zellen (D-Cell). Die Batterien sind nicht im Lieferumfang enthalten. Abmessung 220 x 80 x 55 mm, Gewicht 400 g