Warnblinkleuchten mit GGVS-/ADR-Zulassung zur Absicherung von Unfallstellen und Pannenfahrzeugen. Diese Warnblinkleuchten sind nach Paragraph 53a StVZO für Fahrzeuge mit mehr als 2.8 t zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Die Leuchten sind auch zur Absicherung von GGVS-Fahrzeugen einsetzbar, mit Ausnahme der Zone 1 und Zone 0. Die Leuchten zeichnen sich durch hohe Standsicherheit und einfachste Handhabung aus.
Die Batterien sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Daten: - Abmessung L x B x H: 220 x 80 x 55 mm - Gewicht: 228 g
Merkmale: - lange Batterielaufzeit - enorm hell - Betrieb mit fünf D-Zellen - Blink- oder Dauerlicht möglich